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Jetzt Praktikum in Oberhausen anbieten...

Hier finden Sie alle Infos zum Thema Praktikum!

Das bietet die Praktikumsbörse Oberhausen Ihnen als Unternehmen

Veröffentlichen Sie Ihre Praktikumsangebote kostenlos und mit wenigen Klicks auf der exklusiven Praktikumsbörse für Oberhausen. Wir, die Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf, die Agentur für Arbeit Oberhausen, das Jobcenter Oberhausen und die Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT) stellen Ihnen diese Plattform zur Verfügung, damit Sie sich als Unternehmen in Oberhausen präsentieren können und von Jugendlichen im Berufswahlprozess und Ausbildungsinteressierten in Oberhausen gefunden werden. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bewirbt die Praktikumsbörse Oberhausen an den Schulen und in Beratungsgesprächen.

Wie können wir ein Praktikum über die Praktikumsbörse Oberhausen anbieten?

Warum sind Praktika für unser Unternehmen wichtig?

Welche Praktikumsarten gibt es?

Welche Fragen sind als Unternehmen im Vorfeld zu klären?

Wie läuft die Betreuung der Praktikant*innen im Unternehmen ab?

Welche praktischen Aufgaben können wir als Unternehmen während des Praktikums anbieten?

Wie können wir als Unternehmen den Erwerb von Soft Skills im Praktikum ermöglichen?

Wie gestalten sich Arbeitsschutz und die Arbeitszeiten während des Praktikums?

Welche Besonderheiten gelten bzgl. Nachtruhe und Arbeit am Wochenende und welche Ausnahmen gibt es?

Welche Versicherungspflichten gibt es?

Muss das Praktikum vergütet werden?

Wie können wir ein Praktikum über die Praktikumsbörse Oberhausen anbieten?

Sie möchten jungen Menschen die Chance geben Ihren Betrieb kennenzulernen, neben der Schule oder in den Ferien Arbeitsluft zu schnuppern oder ein Langzeitpraktikum zu absolvieren?

Mit wenigen Klicks können Sie ein Betriebspraktikum in Ihrem Unternehmen veröffentlichen.

Melden Sie Ihr Angebot gerne in dem Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als Stellenangebot „Praktikum/Trainee“ und nutzen Sie bei der Veröffentlichung das Keyword „Schülerpraktikum“, so erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit.

Sie bieten eine Ausbildungsstelle an und geben Jugendlichen im Vorfeld die Chance, in Ihr Unternehmen hineinzuschnuppern, dann veröffentlichen Sie wie gewohnt Ihre Ausbildungsstelle und nehmen Sie in die Betreffzeile „Praktikum möglich“ auf. Denn damit werden Jugendliche über die Praktikumsbörse auf Sie aufmerksam.

Wie Sie Jugendliche für Ihr Unternehmen begeistern

Machen Sie möglichst konkrete Angaben für die Praktikumsstelle, damit Jugendliche wissen, was Sie genau anbieten.

Stellen Sie Ihr Unternehmen vor:

  • Branche und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Unternehmensgröße, Unternehmensgeschichte

Welches Praktikum bieten Sie an?

  • Blockpraktikum
  • Langzeitpraktikum
  • Schülerpraktikum

Sie haben noch Fragen?

Ein umfassendes Informationsangebot über rechtliche Rahmenbedingungen wie Versicherungsschutz und ob der Mindestlohn greift, Tipps für Bewerbungen und wie ein Praktikum gut gelingt, können Sie den weiteren Informationen entnehmen!

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Warum sind Praktika für unser Unternehmen wichtig?

Gerade in Zeiten des Fachkräftebedarfs, in denen es immer schwieriger wird, den passenden Nachwuchs zu finden, ist es umso wichtiger, alle Chancen, die sich bieten, zu nutzen!

Ein Praktikum ist die beste Gelegenheit, Jugendliche kennenzulernen und sie für das eigene Unternehmen und eine spätere Ausbildung im eigenen Betrieb zu begeistern.

Je nachdem, in welcher Schulform sich Schüler*innen befinden, gibt es verschiedene Praktikumsarten, die für Sie als Unternehmen interessant sind.

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Welche Praktikumsarten gibt es?

Schülerbetriebspraktikum, Langzeitpraktikum und freiwilliges Praktikum:

Schülerbetriebspraktika dauern in der Regel 2-3 Wochen und werden insbesondere in den Klassen 9 bzw. 10 angeboten.

Teilweise werden Praktika, insbesondere an den Oberhausener Berufskollegs, in Langzeitform durchgeführt. Dann kommen Schüler*innen über mehrere Monate an 1-3 Tagen in Ihren Betrieb.

Unabhängig davon empfehlen wir Ausbildungsinteressierten die Schulferien für freiwillige Praktika zu nutzen, um mehr Berufe auszuprobieren oder einen Betrieb genauer kennenlernen zu können.

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Berufsfelderkundung:

Berufsfelderkundungen sind von der Schule vorgegebenen Schnuppertage, an denen Schüler*innen ab der 8. Klasse in einen Beruf reinschnuppern. Die Schüler*innen können für diese Tage eigenständig nach einem Unternehmen suchen oder die Schule geht mit ihnen zu einem außerschulischen Lernort, wo in ein Berufsfeld reinschnuppert wird.

Hier können Sie sich dazu informieren.

Flyer zu Berufsfelderkundungen in Oberhausen >

Alternativ gelangen Sie hier direkt zum Impiris-Portal und können darüber Berufsfelderkundungen anbieten.

Jetzt Berufsfelderkundungen in Oberhausen anbieten >

Welche Fragen sind als Unternehmen im Vorfeld zu klären?

Bevor Sie als Unternehmen ein Praktikum über die Praktikumsbörse Oberhausen anbieten, sollten Sie vorab intern folgende Fragen klären:

  • Wann ist in unserem Unternehmen der richtige Zeitpunkt, eine*n Praktikantin*Praktikanten einzustellen? Welche Zeiträume fallen aufgrund betrieblicher Besonderheiten weg?
  • Welche Abteilung(en) soll ein*e Praktikant*Praktikantin durchlaufen?
  • Welche Aufgaben kann er*sie kennenlernen und eigenständig übernehmen?
  • Wer betreut den*die Praktikanten*Praktikantin?
  • Was muss den Praktikant*innen zur Verfügung gestellt werden?
  • An wen richtet sich das Praktikumsangebot?
    • Unterstufenschüler*innen
    • Oberstufenschüler*innen
    • Studentinnen und Studenten
    • An alle Jugendlichen
  • Gibt es Voraussetzungen, die zwingend beachtet werden müssen?
      • Mindestalter
      • Zertifikate (Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis)
      • Impfschutz
  • Wie soll der Jugendliche Kontakt zu Ihnen aufnehmen? Unser Tipp: Halten Sie die Kontaktaufnahme möglichst einfach und formlos:
        • Ansprechpartner*in für Rückfragen nennen
        • Firmenhomepage verlinken

Wie läuft die Betreuung der Praktikant*innen im Unternehmen ab?

Betreuung durch Azubis

Während des Praktikums sollten die Jugendlichen, wenn möglich, von mehreren Personen betreut werden. So können sie unterschiedliche Arbeits- und Aufgabenbereiche kennenlernen und ihre Mitarbeiter unterstützen. Besonders gewinnbringend ist die Einbindung von Azubis, da sie den Jugendlichen altersmäßig am nächsten stehen und so einen Kontakt „auf Augenhöhe“ möglich ist. Praktikant*innen fällt es so häufig leichter, Fragen zu stellen oder Probleme anzusprechen.

Auch Ihre Azubis profitieren von der Zusammenarbeit mit den Praktikant*innen. Sie stärken ihre persönlichen Kompetenzen dadurch, dass sie in eine „Expert*innen-Rolle“ schlüpfen und das Unternehmen und die Anforderungen an den (Ausbildungs-) Beruf vorstellen oder die Anleitung und Prüfung von kleineren Aufgaben übernehmen.

Betreuung durch Mitarbeiter*innen

Auch wenn die Einbindung verschiedener Mitarbeiter*innen und Azubis sinnvoll ist, sollten Sie den Praktikant*innen eine feste Ansprechperson zuordnen, die gut erreichbar ist und für Fragen und Probleme zur Verfügung steht. Außerdem kann die Ansprechperson den Ablauf des Praktikums darstellen und ggf. über Sicherheits- und Hygieneregeln informieren. Der*Die Mitarbeiter*in sollte auch als Ansprechpartner*in für den Lehrer oder die Lehrerin fungieren.

Wenn es möglich ist, sollte die Betreuungskraft bereits Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen haben, einfühlsam sein und Begeisterung für den Beruf ausstrahlen.

Welche praktischen Aufgaben können wir als Unternehmen während des Praktikums anbieten?

Es ist nachvollziehbar, dass Praktikant*innen auch mal einfache Hilfsarbeiten erledigen müssen. Damit das Praktikum einen nützlichen Beitrag zur Berufs- und Studienorientierung bietet, sollten die Praktikant*innen jedoch möglichst viele Arbeitsabläufe und Tätigkeiten kennenlernen und kleinere Aufgaben selbstständig übernehmen dürfen.

Je nach dem, zu welcher Branche Ihr Unternehmen gehört, können Sie den Jugendlichen unterschiedliche Aufgaben anbieten. Beispielhaft finden Sie hier Tipps und Ideen für mögliche praktische Aufgaben.

Beispiele für praktische Aufgaben
  • Shadowing: Diese Methode ist besonders gut für den ersten Tag geeignet. Der*Die Jugendliche begleitet dabei eine*n Mitarbeiter*in bei der Arbeit und lernt so die unterschiedlichen Aufgabereiche kennen.
  • Erstellung eines Werkstückes/Produktes: Sofern Sie Produkte herstellen, können Sie dem*der Jugendlichen die Erstellung eines Werkstückes oder Produktes ermöglichen.
  • Übernahme kleiner typischer Aufgaben: Ermöglichen Sie den Praktikant*innen, eigenständig kleine Aufgaben zu übernehmen (z.B. Eindecken eines Tisches im Restaurant, Erstellen eines Briefes usw.).

Tipp: Sollten Ihnen auf Anhieb keine möglichen Aufgaben einfallen, ziehen Sie den Ausbildungsplan des ersten Ausbildungsjahres als Hilfe heran. Hieraus können Sie mögliche Aufgaben ableiten.

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Wie können wir als Unternehmen den Erwerb von Soft Skills während des Praktikums ermöglichen?

  • Interview führen: Lassen Sie die Praktikant*innen Fragen vorbereiten und ein Interview mit einem*einer Mitarbeiter*in führen.
  • Planung und Durchführung einer Aktivität: Wenn möglich, geben Sie den Praktikant*innen die Möglichkeit eine Aktivität zu planen und durchzuführen (z.B. bei der Betreuung von Kindern)
  • Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen: Lassen Sie die Praktikant*innen an der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen oder Kundenterminen teilhaben.
  • Social Media: Geben Sie den Jugendlichen die Möglichkeit, Beiträge für Ihren Social-Media-Auftritt vorzubereiten.
  • Kommunikationstraining: Geben Sie den Jugendlichen Zeit das Telefonieren zu üben oder sich in einfachen, begleiteten Verkaufsgesprächen zu probieren. Dazu können Sie neben der Praxis auch theoretisches Wissen vermitteln und so eine Grundlage für die Jugendlichen bieten.
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Wie gestalten sich Arbeitsschutz und die Arbeitszeiten während des Praktikums?

Für Schüler*innen unter 18 Jahren gilt während des Schülerbetriebspraktikums das Jugendarbeitsschutzgesetz. Vollzeitschulpflichtige Schüler*innen unter 18 Jahren gelten laut diesem Gesetz als „Kinder“. Deswegen sind für sie folgende Regelungen zu beachten:

  • Arbeitszeit von max. 7 Stunden/Tag
  • Arbeitszeit von max. 35 Stunden/Woche

Nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schüler*innen unter 18 Jahren gelten als „Jugendliche“ und dürfen wie folgt im Betrieb eingesetzt werden:

  • Arbeitszeit von max. 8 Stunden/Tag
  • Arbeitszeit von max. 40 Stunden/Woche

Die Pausenregelung gestaltet sich bei beiden Gruppen wie folgt:

  • Anspruch auf Pause von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis max. 6 Stunden
  • Anspruch auf eine Pause von 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden

Der Betrieb ist dazu verpflichtet die Schülerpraktikant*innen vor Beginn der Beschäftigung über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über die im Betrieb geltenden Sicherheitsvorschriften oder eventuelle Datenschutzregelungen aufzuklären und auf die strikte Einhaltung hinzuweisen.

Ist für einen bestimmten Aufgabenbereich eine besondere Schutzausrüstung nötig, so muss der Betrieb diese für die Praktikant*innen stellen und darauf achten, dass die Tätigkeit nur mit der vorgeschriebenen Schutzausrüstung durchgeführt wird.

Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz >

Welche Besonderheiten gibt es bzgl. Nachtruhe und Arbeit am Wochenende und welche Ausnahmen gibt es?

Nachtruhe

In verschiedenen Gewerben wie in Gaststätten, in der Landwirtschaft, der Tierhaltung und auf Bau- und Montagestellen ist eine Schichtzeit von bis zu 11 Stunden möglich. Dabei ist die Pausenzeit und/oder andere Arbeitsunterbrechungen aus betrieblichen Gründen schon miteingeschlossen.

Eine Nachtruhe von 20:00 – 06:00 Uhr ist einzuhalten. Für Schüler*innen ab 16 Jahren sind folgende Ausnahmen möglich:

In Gaststätten- und Schaustellergewerbe dürfen Schüler*innen bis 22:00 Uhr arbeiten, in mehrschichtigen Betrieben bis 23:00 Uhr. In der Landwirtschaft dürfen Schüler*innen bis 21:00 Uhr oder ab 05:00 Uhr arbeiten. In Bäckerei- und Konditoreibetrieben dürfen die Jugendlichen ab 05:00 Uhr und Jugendliche ab 17 Jahren ab 04:00 Uhr die Arbeit aufnehmen.

Arbeit am Wochenende

An Samstagen und Sonntagen ist die Beschäftigung von Schülerpraktikant*innen gesetzlich verboten. Auch hier gibt es Ausnahmen:

Schüler*innen dürfen in folgenden Branchen und Unternehmen am Samstag arbeiten: Krankenhäuser und Pflegeheime, Bäckereien, Friseur, Verkehrswesen und Kfz-Reparaturstätten, Landwirtschaft, Gastgewerbe

An Sonntagen ist die Arbeit in Krankenhäusern, Pflegestätten und im Gaststättengewerbe erlaubt. Dabei müssen mindestens zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei bleiben.

Wichtig: Ist eine Beschäftigung an einem Samstag oder Sonntag erforderlich, so ist der*die Schüler*in an einem anderen Tag in derselben Woche freizustellen.

Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz >Informationen zum Praktikum des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat >

Welche Versicherungspflichten gibt es?

Da es sich bei einem Schülerbetriebspraktikum um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt, besteht für den Betrieb keine Pflicht zur Abgabe von Beiträgen für die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- oder Pflegeversicherung.

Auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Unternehmen sind die Schüler*innen über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung versichert.

Sollte ein*e Jugendliche*r während des Praktikums einen Schaden verursachen, kommt ihre*seine private Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. Sofern keine private Haftpflichtversicherung vorliegt, kommt der zuständige Schulträger für die Schadensregulierung auf.

Kommen Jugendliche während des Praktikums mit Lebensmitteln in Kontakt oder sind sie in Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder in Einrichtungen, die zur Gemeinschaftsverpflegung genutzt werden, tätig, benötigen sie gemäß §43, Abs. 1 Infektionsschutzgesetz eine Bescheinigung des zuständigen Gesundheitsamtes. Diese Bescheinigung muss spätestens am ersten Tag des Praktikums vorliegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein.

Hinweis: Die oben genannten Regelungen gelten ausschließlich für ein verpflichtendes Schülerbetriebspraktikum. Für freiwillige Praktika gelten z.T. andere gesetzliche Vorgaben!

Vorgaben zum Schülerpraktikum der Deutschen Industrie- und Handelskammer >Differenzierte Vorgaben für verschiedenen Praktikumsformen des Deutschen Bundestages >

Muss das Praktikum vergütet werden?

Ein Schülerbetriebspraktikum ist eine verpflichtende Schulveranstaltung und muss deswegen nicht vergütet werden.

Sollten Sie neben dem Schülerbetriebspraktikum auch andere Praktikumsformen anbieten, können Sie hier den Klickpfad des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen und direkt prüfen, ob die Praktikant*innen einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben oder nicht.

Klickpfad zum Mindestlohn des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales >